Die Rechtslage

Vom "Danke-Lied" existieren zahlreiche Textversionen. Besonders beliebt ist das Lied bei kirchlichen Trauungen oder Taufen, weil wirklich alle Gäste die Melodie kennen und die umgedichteten Strophen mitsingen können. Aber auch bei nicht-kirchlichen Anlässen wird das "Danke-Lied" mit veränderten Texten gesungen.

 

Vielleicht liegt es daran, dass dieses Lied bereits so in den Köpfen der Menschen verankert ist, dass man es als altes deutsches Liedgut empfindet wie beispielsweise "Hoch auf dem gelben Wagen".

 

Was vielen allerdings nicht bekannt ist, ist die Tatsache, dass man damit eine Urheberrechtsverletzung begeht. Denn das Lied "Danke für diesen guten Morgen" ist urheberrechtlich voll geschützt. Daher darf es ohne Genehmigung der Rechteinhaber nicht verändert werden.

 

Inhaber der Verlagsrechte an dem Lied "Danke für diesen guten Morgen" von Martin Gotthard Schneider ist der Bärenreiter-Verlag. Wenn Sie also den Originaltext oder die Originalmelodie in Printmedien veröffentlichen wollen, schreiben Sie eine Mail an den Bärenreiter-Verlag.

 

Alle Rechte außerhalb des Verlagsrechts liegen bei der Erbengemeinschaft Martin Gotthard Schneider. Wenn Sie z.B. den Originaltext oder die Originalmelodie des Danke-Liedes in einer digitalen Form verwenden möchten, wenn es um Filmrechte, Bearbeitungsrechte oder die Verwendung des Danke-Liedes im Internet oder auf der Bühne geht, schreiben Sie eine Mail an die Erbengemeinschaft mgschneider.de.

 

Bitte beachten Sie: Wer das Danke-Lied textlich verändert, dem droht die Geltendmachung von Schadensersatz für die ungenehmigte Bearbeitung. Auch ist generell die Vervielfältigung sowie die öffentliche Zugänglichmachung des Textes (sei es eine Bearbeitung des Textes oder sei es der originale Text) nicht erlaubt. Dasselbe gilt übrigens auch für Veränderungen oder Vervielfältigungen der Melodie.

 

YouTube-Videos sind mit dem Originaltext und der Originalmelodie grundsätzlich erlaubt, entsprechende Genehmigungen und Abgeltungen laufen über die GEMA und müssen vorgängig bei der GEMA angemeldet werden. Dies betrifft jedoch nicht Videos mit einem bearbeiteten Text oder einer bearbeiteten Melodie, auch diese bedürfen der Genehmigung der Rechtsnachfolger, die aber nur in Ausnahmefällen erteilt wird.

 

 

Aber warum?

 

Man könnte meinen, es sei doch sicherlich kein Problem, wenn das "Danke-Lied" zu weiteren Themen genutzt wird und dazu der Text umgeschrieben wird. Versteht man allerdings, was der 2017 verstorbene Autor ausdrücken wollte, ist es sehr nachvollziehbar, dass eine Bearbeitung nicht gewünscht ist. 

 

Es war Martin Gotthard Schneider immer sehr wichtig, dass sein Lied nur im Original verwendet wird. Es ging dem Autor niemals darum, eine Beschäftigung mit seinem Lied und seinem Text zu verhindern. Ihm war ein großes Anliegen, dass Änderungen am Text nicht dem Geist seines Originals widersprechen, das heißt also, dass der Glaubenszusammenhang so eng wie möglich sein muss. 

Und der Autor war der Auffassung, dass gerade im Rahmen von Gottesdiensten, Taufen, Trauungen und anderen Kasualien das Lied im Originaltext gesungen werden kann (Evangelisches Gesangbuch Nr. 334) und nicht in einer bearbeiteten Version.

 

Außerdem ist es selbstverständlich und vom Urheberrechtsgesetz vorgeschrieben, dass jede Bearbeitung vorher den Rechtsnachfolgern des Komponisten (Jörg, Ulrich und Florian Schneider) zur Genehmigung vorgelegt wird. Diese vorherige Rücksprache mit den Rechtsnachfolgern und die Bitte um Genehmigung muss in jedem Fall erfolgen. Eine Bearbeitung von Text oder Melodie (wozu beispielsweise auch Harmonisierungen gehören) ohne vorherige Genehmigung ist deshalb in jedem Fall rechtswidrig.


FAQ an die Erbengemeinschaft

1. Wie viele Urheberrechtsverletzungen bekommt Ihr mit?

Im Durchschnitt werden wir etwa zwei bis drei Dutzend Mal pro Jahr auf Textbearbeitungen aufmerksam gemacht – meist über Veröffentlichungen im Internet oder durch Hinweise aus dem kirchlichen Umfeld. Es dürfte eine erhebliche Dunkelziffer geben. Wir reagieren jedoch zurückhaltend und maßvoll, insbesondere wenn es sich um die nicht-kommerzielle kirchliche Nutzung handelt.

 

2. Was droht denen, die das "Danke-Lied" umdichten?

Unsere Linie ist klar:

  • Im kirchlichen Gebrauch (z. B. bei Taufen, Trauungen, Erntedank, Schulanfang, Kasualien) gestatten wir in seltenen und gut begründeten Fällen eine Textbearbeitung, wenn wir zuvor angefragt werden, die Textversion vorab erhalten und sich die Verbreitung auf einen konkret benannten Gottesdienst in einem kleinen Rahmen bezieht. Ohne vorherige Anfrage und Genehmigung handelt es sich bei in Gottesdiensten gesungenen Textbearbeitungen des „Danke-Liedes“ jedoch um eine Urheberrechtsverletzung, der wir nachgehen und auf die Sachlage hinweisen. Denn unser Vater war der Auffassung, dass gerade im Rahmen von Gottesdiensten das Lied im Originaltext gesungen werden kann (Evangelisches Gesangbuch Nr. 334) und nicht in einer bearbeiteten Version. 
  • Wir sprechen uns aber grundsätzlich gegen die öffentliche Verbreitung von Textbearbeitungen aus – insbesondere auf Webseiten oder in digitalen Formaten. In solchen Fällen bitten wir um eine zeitnahe Entfernung. Denn sobald sich Bearbeitungen unkontrolliert verbreiten, besteht die Gefahr, dass sich einzelne Strophen verselbstständigen und der Originaltext zunehmend in den Hintergrund tritt.
  • Im kirchlichen Kontext ist es bei Textbearbeitungen des Danke-Liedes bislang noch nie zu juristischen Schritten gekommen.
  • Kommerzielle Nutzungen (z. B. auf Theaterbühnen, in Produktionen, auf Tonträgern oder in Medien) verfolgen wir konsequent rechtlich, wenn keine Genehmigung eingeholt wurde. Dabei geht es uns nicht nur ums Recht, sondern auch um Respekt gegenüber dem Werk und dem Autor.

 

Ein aktuelles Beispiel zeigt, dass wir durchaus moderat reagieren:

Ein Pastoralreferent aus dem Kreis Tübingen, der Anfang Juli anlässlich eines „Blaulichtgottesdienstes“ das „Danke-Lied“ mit einem von ihm bearbeiteten Text singen ließ, wurde von uns freundlich kontaktiert, da er vorab keine Genehmigung eingeholt hatte. Er hat zugesagt, diese Bearbeitung nicht öffentlich zu verbreiten oder weiterzugeben. 

 

3. Warum war unserem Vater das Urheberrecht so wichtig?

Martin Gotthard Schneider war ein überaus sensibler Autor, dem der theologische und geistliche Zusammenhang seiner Lieder wichtig war. Besonders das „Danke-Lied“ – entstanden Anfang der 1960er Jahre – verstand er nicht als beliebig formbares „Volkslied“, sondern als Ausdruck des christlichen Dankens im Alltag. Dass es sich in so viele Lebenssituationen einschreiben konnte, hat ihn berührt – umso mehr war ihm daran gelegen, dass die Grundhaltung nicht durch beliebige oder gar geschmacklose Bearbeitungen verwässert wird.

Viele wissen nicht, dass dem Lied ein Dankgebet französischer Arbeiterpriester zugrunde liegt. Diese Männer teilten in den 50er- und 60er-Jahren das Leben einfacher Arbeiter – und aus ihrem Alltag erwuchs eine stille, existenzielle Form der Dankbarkeit: für Seife, Zahnpasta, Müllabfuhr, ein Lächeln, ein „Guten Tag“. Dieses Gebet inspirierte unseren Vater – und diese Schlichtheit ist es auch, die das Lied bis heute auszeichnet.

Trotz oder gerade wegen seiner Bekanntheit blieb das Lied nicht ohne Kritik – als „Kirchenschlager“ verspottet, theologisch als naiv abgetan. Zeilen wie „Danke, wenn auch dem größten Feinde ich verzeihen kann“ oder „Danke für meine Arbeitsstelle“ sind tatsächlich keine einfachen Verse – sie fordern heraus, gerade in einer Welt, in der Vergebung und Dankbarkeit nicht selbstverständlich sind. Schneider selbst war sich dieser Spannung bewusst. Aber es war ihm wichtig, dass gerade diese Worte im Wenn bleiben – als Möglichkeit, nicht als moralischer Imperativ.

Für uns als Erbengemeinschaft geht es darum, das geistliche Anliegen des Liedes zu bewahren – gerade weil es über Jahrzehnte so viele Menschen begleitet hat und immer noch populär ist, selbst außerhalb kirchlicher Kreise. Und auch wenn das Lied heute vielleicht nicht mehr auf Hitparadenplätzen landet oder „modern“ klingt, bleibt es für viele ein Stück gelebter Frömmigkeit.