Die Rechtslage

Vom "Danke-Lied" existieren zahlreiche Textversionen. Besonders beliebt ist das Lied bei kirchlichen Trauungen oder Taufen, weil wirklich alle Gäste die Melodie kennen und die umgedichteten Strophen mitsingen können. Aber auch bei nicht-kirchlichen Anlässen wird das "Danke-Lied" mit veränderten Texten gesungen.

 

Vielleicht liegt es daran, dass dieses Lied bereits so in den Köpfen der Menschen verankert ist, dass man es als altes deutsches Liedgut empfindet wie beispielsweise "Hoch auf dem gelben Wagen".

 

Was vielen allerdings nicht bekannt ist, ist die Tatsache, dass man damit eine Urheberrechtsverletzung begeht. Denn das Lied "Danke für diesen guten Morgen" ist urheberrechtlich voll geschützt. Daher darf es ohne Genehmigung der Rechteinhaber nicht verändert werden.

 

Inhaber der Verlagsrechte an dem Lied "Danke für diesen guten Morgen" von Martin Gotthard Schneider ist der Bärenreiter-Verlag. Wenn Sie also den Originaltext oder die Originalmelodie in Printmedien veröffentlichen wollen, schreiben Sie eine Mail an den Bärenreiter-Verlag.

 

Alle Rechte außerhalb des Verlagsrechts liegen bei der Erbengemeinschaft Martin Gotthard Schneider. Wenn Sie z.B. den Originaltext oder die Originalmelodie des Danke-Liedes in einer digitalen Form verwenden möchten, wenn es um Filmrechte, Bearbeitungsrechte oder die Verwendung des Danke-Liedes im Internet oder auf der Bühne geht, schreiben Sie eine Mail an die Erbengemeinschaft mgschneider.de.

 

Bitte beachten Sie: Wer das Danke-Lied textlich verändert, dem droht die Geltendmachung von Schadensersatz für die ungenehmigte Bearbeitung. Auch ist generell die Vervielfältigung sowie die öffentliche Zugänglichmachung des Textes (sei es eine Bearbeitung des Textes oder sei es der originale Text) nicht erlaubt. Dasselbe gilt übrigens auch für Veränderungen oder Vervielfältigungen der Melodie.

 

YouTube-Videos sind mit dem Originaltext und der Originalmelodie grundsätzlich erlaubt, entsprechende Genehmigungen und Abgeltungen laufen über die GEMA und müssen vorgängig bei der GEMA angemeldet werden. Dies betrifft jedoch nicht Videos mit einem bearbeiteten Text oder einer bearbeiteten Melodie, auch diese bedürfen der Genehmigung der Rechtsnachfolger, die aber nur in Ausnahmefällen erteilt wird.

 

 

Aber warum?

 

Man könnte meinen, es sei doch sicherlich kein Problem, wenn das "Danke-Lied" zu weiteren Themen genutzt wird und dazu der Text umgeschrieben wird. Versteht man allerdings, was der 2017 verstorbene Autor ausdrücken wollte, ist es sehr nachvollziehbar, dass eine Bearbeitung nicht gewünscht ist. 

 

Es war Martin Gotthard Schneider immer sehr wichtig, dass sein Lied nur im Original verwendet wird. Es ging dem Autor niemals darum, eine Beschäftigung mit seinem Lied und seinem Text zu verhindern. Ihm war ein großes Anliegen, dass Änderungen am Text nicht dem Geist seines Originals widersprechen, das heißt also, dass der Glaubenszusammenhang so eng wie möglich sein muss. 

Und der Autor war der Auffassung, dass gerade im Rahmen von Gottesdiensten, Taufen, Trauungen und anderen Kasualien das Lied im Originaltext gesungen werden kann (Evangelisches Gesangbuch Nr. 334) und nicht in einer bearbeiteten Version.

 

Außerdem ist es selbstverständlich und vom Urheberrechtsgesetz vorgeschrieben, dass jede Bearbeitung vorher den Rechtsnachfolgern des Komponisten (Jörg, Ulrich und Florian Schneider) zur Genehmigung vorgelegt wird. Diese vorherige Rücksprache mit den Rechtsnachfolgern und die Bitte um Genehmigung muss in jedem Fall erfolgen. Eine Bearbeitung von Text oder Melodie (wozu beispielsweise auch Harmonisierungen gehören) ohne vorherige Genehmigung ist deshalb in jedem Fall rechtswidrig.