Diskussion

 „Danke für diesen guten Morgen“ – Schutz des Originals und öffentliche Diskussion

Das Lied „Danke für diesen guten Morgen“ von Martin Gotthard Schneider ist seit über 60 Jahren eines der bekanntesten deutschsprachigen Kirchenlieder. Es wurde in Schulen, Gemeinden, Krankenhäusern und unzähligen Gottesdiensten gesungen – oft auch in leicht veränderten Fassungen, angepasst an konkrete Anlässe wie Taufen, Trauungen oder Kindergottesdienste.

Weniger bekannt ist, dass das Lied urheberrechtlich geschützt ist. Die Erbengemeinschaft Martin Gotthard Schneider achtet als Rechtsnachfolgerin darauf, dass Originaltext und Melodie nicht verfremdet oder entstellt werden – und untersagt daher die ungefragte öffentliche Verbreitung von Umdichtungen. Ziel ist es, die Integrität des Liedes und das theologisch-geistliche Anliegen des Autors zu bewahren. Im Einzelfall – etwa bei nicht-kommerziellen, kontextgebundenen Anlässen – ist ein maßvoller und dialogischer Umgang möglich, wie das Beispiel eines „Blaulichtgottesdienstes“ zeigt.

Die öffentliche Reaktion auf diese Haltung ist vielstimmig und differenziert – das zeigt auch eine lebhafte Facebook-Diskussion, die wir hier zusammenfassen:



Öffentliche Reaktionen – eine differenzierte Bilanz

 

1. Breite Zustimmung zum Schutz des Originals
Viele Nutzer:innen äußerten großes Verständnis für den Wunsch der Erbengemeinschaft, den Liedtext im Sinne des Autors zu bewahren. Sie würdigten das Lied als geistliches Kulturgut und begrüßten, dass es nicht beliebig umgedeutet oder kommerzialisiert wird. Auch der maßvolle Umgang mit Einzelfällen wurde positiv hervorgehoben.

 


2. Bedauern über Einschränkungen im pastoralen Kontext
Zahlreiche Kommentare äußerten jedoch Bedauern darüber, dass auch gut gemeinte Umdichtungen – etwa für Kinder, Schulanfang, Taufen oder Abendgottesdienste – formal nicht erlaubt sind. Dabei wurde betont, dass diese Varianten dem Anliegen des Liedes („Dankbarkeit im Alltag“) nicht widersprechen, sondern es im Gegenteil zielgruppengerechter weitertragen könnten.

 


3. Plädoyer für Einzelfalllösungen
Einige Stimmen warben für eine differenzierte, fallweise Genehmigungspraxis, insbesondere bei nicht-kommerzieller Nutzung. Der Wunsch nach pastoraler Sensibilität zeigte sich auch in Hinweisen auf Erfahrungen aus Gefängnissen oder Arbeitslosenseelsorge, wo bestimmte Zeilen des Originals als belastend oder ausgrenzend empfunden wurden.

 


4. Kritik an geschmacklosen Varianten und Beliebigkeit
Andere Kommentierende machten deutlich, wie viele inhaltlich schwache oder theologisch banale Umdichtungen bereits kursieren – sei es im Netz oder bei Kasualien. Hier wurde die Sorge geäußert, dass das Lied dadurch entwertet und seiner Tiefe beraubt wird.

 


5. Randständige Ablehnung oder Spott
Einzelne Stimmen äußerten grundsätzliche Ablehnung gegenüber dem Lied an sich oder machten sich über den Schutz lustig. Diese blieben jedoch klar in der Minderheit und wurden teils von anderen Nutzer:innen kritisiert.



Fazit

Die Diskussion zeigt:
    •    Es gibt hohe emotionale Bindung an das Lied – über Generationen hinweg.
    •    Der Wunsch nach Schutz des Originals wird mehrheitlich geteilt.
    •    Gleichzeitig besteht Verständnis für situationsbezogene Anpassungen – verbunden mit dem

Wunsch nach einem offenen, verantwortungsvollen Dialog.

Die Erbengemeinschaft Martin Gotthard Schneider wird sich auch weiterhin darum bemühen, Wertschätzung für das Original mit pastoraler und kultureller Sensibilität in Einklang zu bringen.