FAQ

1. Wie viele Urheberrechtsverletzungen bekommt Ihr mit?

Im Durchschnitt werden wir etwa zwei bis drei Dutzend Mal pro Jahr auf Textbearbeitungen aufmerksam gemacht – meist über Veröffentlichungen im Internet oder durch Hinweise aus dem kirchlichen Umfeld. Es dürfte eine erhebliche Dunkelziffer geben. Wir reagieren jedoch zurückhaltend und maßvoll, insbesondere wenn es sich um die nicht-kommerzielle kirchliche Nutzung handelt.

 

2. Was droht denen, die das "Danke-Lied" umdichten?

Unsere Linie ist klar:

  • Im kirchlichen Gebrauch (z. B. bei Taufen, Trauungen, Erntedank, Schulanfang, Kasualien) gestatten wir in seltenen und gut begründeten Fällen eine Textbearbeitung, wenn wir zuvor angefragt werden, die Textversion vorab erhalten und sich die Verbreitung auf einen konkret benannten Gottesdienst in einem kleinen Rahmen bezieht. Ohne vorherige Anfrage und Genehmigung handelt es sich bei in Gottesdiensten gesungenen Textbearbeitungen des „Danke-Liedes“ jedoch um eine Urheberrechtsverletzung, der wir nachgehen und auf die Sachlage hinweisen. Denn unser Vater war der Auffassung, dass gerade im Rahmen von Gottesdiensten das Lied im Originaltext gesungen werden kann (Evangelisches Gesangbuch Nr. 334) und nicht in einer bearbeiteten Version. 
  • Wir sprechen uns aber grundsätzlich gegen die öffentliche Verbreitung von Textbearbeitungen aus – insbesondere auf Webseiten oder in digitalen Formaten. In solchen Fällen bitten wir um eine zeitnahe Entfernung. Denn sobald sich Bearbeitungen unkontrolliert verbreiten, besteht die Gefahr, dass sich einzelne Strophen verselbstständigen und der Originaltext zunehmend in den Hintergrund tritt.
  • Im kirchlichen Kontext ist es bei Textbearbeitungen des Danke-Liedes bislang noch nie zu juristischen Schritten gekommen.
  • Kommerzielle Nutzungen (z. B. auf Theaterbühnen, in Produktionen, auf Tonträgern oder in Medien) verfolgen wir konsequent rechtlich, wenn keine Genehmigung eingeholt wurde. Dabei geht es uns nicht nur ums Recht, sondern auch um Respekt gegenüber dem Werk und dem Autor.

 

3. Warum war unserem Vater das Urheberrecht so wichtig?

Martin Gotthard Schneider war ein überaus sensibler Autor, dem der theologische und geistliche Zusammenhang seiner Lieder wichtig war. Besonders das „Danke-Lied“ – entstanden Anfang der 1960er Jahre – verstand er nicht als beliebig formbares „Volkslied“, sondern als Ausdruck des christlichen Dankens im Alltag. Dass es sich in so viele Lebenssituationen einschreiben konnte, hat ihn berührt – umso mehr war ihm daran gelegen, dass die Grundhaltung nicht durch beliebige oder gar geschmacklose Bearbeitungen verwässert wird.

Viele wissen nicht, dass dem Lied ein Dankgebet französischer Arbeiterpriester zugrunde liegt. Diese Männer teilten in den 50er- und 60er-Jahren das Leben einfacher Arbeiter – und aus ihrem Alltag erwuchs eine stille, existenzielle Form der Dankbarkeit: für Seife, Zahnpasta, Müllabfuhr, ein Lächeln, ein „Guten Tag“. Dieses Gebet inspirierte unseren Vater – und diese Schlichtheit ist es auch, die das Lied bis heute auszeichnet.

Trotz oder gerade wegen seiner Bekanntheit blieb das Lied nicht ohne Kritik – als „Kirchenschlager“ verspottet, theologisch als naiv abgetan. Zeilen wie „Danke, wenn auch dem größten Feinde ich verzeihen kann“ oder „Danke für meine Arbeitsstelle“ sind tatsächlich keine einfachen Verse – sie fordern heraus, gerade in einer Welt, in der Vergebung und Dankbarkeit nicht selbstverständlich sind. Schneider selbst war sich dieser Spannung bewusst. Aber es war ihm wichtig, dass gerade diese Worte im Wenn bleiben – als Möglichkeit, nicht als moralischer Imperativ.

Für uns als Erbengemeinschaft geht es darum, das geistliche Anliegen des Liedes zu bewahren – gerade weil es über Jahrzehnte so viele Menschen begleitet hat und immer noch populär ist, selbst außerhalb kirchlicher Kreise. Und auch wenn das Lied heute vielleicht nicht mehr auf Hitparadenplätzen landet oder „modern“ klingt, bleibt es für viele ein Stück gelebter Frömmigkeit.